Seit 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Welpen müssen spätestens mit 3 Monaten, jedoch vor der ersten Weitergabe gechipt werden. Zusätzlich sollte das Tier in einer Datenbank registriert werden. Nur so ist es möglich den entlaufen Hund mit dem Tierbesitzer in Verbindung zu bringen.
Seit Anfang 2010 gibt es nun auch eine österreichweite Heimtierdatenbank in der alle Hunde gemäß Tierschutzgesetz registriert werden müssen.
Folgende Daten müssen gemeldet werden:
Personenbezogene Daten:
- Name
- Art und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises
- Zustelladresse
- Kontaktdaten
- Geburtsdatum
- Datum der Aufnahme der Haltung
- Datum der Abgabe und neuer Halter/neue Halterin (Name und Nummer eines Lichtbildausweises) oder des Todes des Tieres
Tierbezogene Daten:
- Rasse
- Geschlecht
- Geburtsdatum (bzw. Geburtsjahr)
- Microchipnummer
- durchgeführte Eingriffe
- Geburtsland
- freiwillig: Nummer des Heimtierausweises und Datum u. Impfstoff der letzten Tollwutimpfung.
Wer seinen Hund/seine Hunde nicht in der Heimtierdatenbank meldet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß § 38 des Tierschutzgesetzes mit einer Geldstrafe (bis zu € 3.750,-, im Wiederholungsfall bis zu € 7.500,-) zu bestrafen.